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Gebelzig, Bürgerinitiative Pro Gebelzig

Im Jahre 2008 wurden der Gemeinde Hohendubrau durch das Sächsische Oberbergamt Freiberg (weiter SOBA) drei dicke Hefter mit dem obligatorischen Rahmenbetriebsplan der Fa. HWO, Hartsteinwerke

GmbH & Co. KG Ostsachsen, Industriepark 13/1, 74706 Osterburken (weiter HWO) überbracht. Im ersten Augenblick wusste niemand was so recht geschenen war. Es gab mitte der 90 er Jahre des letzten Jahrhunderts da ein Vorhaben, aber die Firma war in Insolvenz gegangen und hat 1997 der Gemeinde sogar noch Bescheid gegeben, dass die Planungen zu dem

Vorhaben aufgegeben worden sind. Dies war das letzte was man dazu gehört hat! Bis eben zu Beginn 2008 die Unterlagen eintrafen und erste Kommentare zu hören waren, die Firma will im Herbst anfangen.
Da mittlerweilen fasst jeder weis, was ein Steinbruch vor der Tür heut bedeutet, hat sich im Februar 08 die

Bürgerinitiative Pro Gebelzig gegründet und versucht seitdem mit allen den Bürgern zur Verfügung stehenden Mitteln dieses Vorhaben abzuwenden. Die Zeitleiste rechts oben versucht die Historie dieses Vorhabens

wiederzugebe n. Mit der Zeit merkt man aber, dass ehrliche, sachliche Argumente gegen diesen Steinbruch oftmals von vielen Entscheidungs trägern in vielen Ebenen ignoriert werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob man es mit Firmen, Ämtern oder Ministerien zu tun hat, nur die

Firma hat einen Rechtsanspruch auf alles, dem Bürger wird der Schutz von Eigentum, Gesundheit, der Zukunft der Kinder in diesem Dorf verwehrt und der viel gepriesene Umwelt - und Naturschutz wird schnell über Bord geworfen.

Historie Steinbruch


 

1930 er Jahre


 
Die damalige ILSE AG plant in Gebelzig einen Steinbruch um den Autobahnbau des Dritten Reiches in die Deutschen Ostgebiete zu beliefern, das spätere Kriegsende beendet die Planungen.
 
 

25.03.1996


 
Kurz vor Vereinheitlichung des Bergrechts erhält die Fa. SBU noch schnell eine Bewilligung alten Rechts, mit dem Recht auf Enteignung, das gibt es dann wenige Tage später nicht mehr.
 
 

23.04.1996


 
Der Bundestag beschließt die Vereinheitlichung des Bergrechts, das alte DDR Bergrecht verliert seine Gültigkeit, bereits am nächsten Tag ist diese Gesetz rechtskräftig.
 
 

23.10.1997


 
Die Frist zum einreichen eines Rahmenbetriebsplanes

gemäß § 18 Abs. 3 BberG in Verbindung mit § 2 Abs. 3 GVRB ist abgelaufen, ein Obligatorischer Rahmenbetriebsplan liegt nicht vor, das eingereichte Leseexemplar wird zurückgewiesen, da es die Anforderungen an ein solches nicht erfüllt. Im Laufe des Jahres wird die Gemeinde über die Beendigung des Vorhabens von Seiten der SBU durch deren Geschäftsführer Herr Nelke informiert.

 

 

30.10.1998


 
Die Bewilligung wird durch das SOBA an die jetzige Bergrechtsinhaberin HWO übertragen, niemand informiert darüber, wohl weil es die Bewilligung 1996 auch gab, ohne jemanden fragen zu müssen.

 

 

1998


 
Der Entzug der Bewilligung wird geprüft, entzogen wird sie nicht, weil für das IV. Quartal 1998 der Rahmenbetriebsplan versprochen ist.

 

 

2006


 
Der Entzug der Bewilligung wird mal wieder geprüft, und wieder nicht entzogen. 1000 Gründe warum man keine fertige Planung hat, kaum einer ist belastbar, aber das interessiert niemanden beim SOBA.

 

 

16.10.2007


 
Die Fa. HWO hat nach langer Zeit den Rahmenbetriebsplan nach eigener Meinung fertig, reicht diesen beim SOBA ein und hofft im Herbst 2008 anfangen zu können. Man kennt wohl noch nicht einmal die durchschnittliche Verfahrensdauer, wenn alles komplett ist, mehr als drei Jahre.

 
 

29.01.2008


 
Die Auslegung des obligatorischen Rahmenbetriebsplanes in der Gemeinde beginnt.

 

 

08.02.2008


 
Durch einige wenige wird im laufe des Tages begonnen eine Versammlung zu organisieren, am Ende des Tages wird die Bürgerinitiative Pro Gebelzig gegründet, der halbe Ort war auf den Beinen, die Stühle haben nicht gereicht.
 
 

14.02.2008


 
Über den Tag ruft sogar der Landrat an und dankt für die überlegte Vorgehensweise. Abends platzt die Gerätehalle der FFW aus allen Nähten, die Gemeinderatssitzung am 25.02.08 wird vorbereitet.
 
 

25.02.2008


 
Gemeinderatssitzung mit Tagesordnungspunkt Ablehnung des Obligatorischen Rahmenbetriebsplanes der Fa.HWO. Der Herr Assenheimer von der HWO konnte die erheblichen Bedenken nicht ausräumen, er sagte der Steinbruch Gebelzig wird für den Autobahnbau in Polen gebraucht. Das Planungsbüro und Herr Assenheimer glänzten mit vorgetäuschter Unwissenheit. Manch einer sagte hinterher, der Assenheimer ist ein Besatzer.

 
 

17.03.2008


 

Erneute Gemeinderatssitzung, diesmal mit Herrn Sablotny und Herrn Dressler vom SOBA. Beide beantworten bereitwillig und umfassend viele Fragen, sind aber heute nicht mehr in diesem Referat des SOBA tätig. 1004 Unterschriften gegen den Steinbruch werden von einer schwangeren Frau aus Gebelzig dem Bergamt übergeben.
 
 

06.04.2008


 
Der ökumenische Bittgottesdienst gegen den Tagebau muß wegen langanhaltenden Regens nach drinnen verlegt werden, die beteiligten Kirchen und auch die Bürger sind von den zahlreichen Teilnehmern überwältigt.
 
 

28.10.2008

 
Einladung an Herr Westermann, Fa. HWO, Frage und Antwort zum Vorhaben Festgesteinstagebau zu stehen. Zynische Antwort: ,,Da der Termin vorausschauend geplant wurde, ist mir nicht klar ob das Datum ein Schreibfehler ist oder wirklich am ,,Rosenmontag" 2009 die Sitzung stattfinden soll. Aber vielleicht passt ja das Thema zur närrischen Jahreszeit."
Der Termin wird aber trotzdem auf den 23.03.2009 gelegt

.
 
 

22.01.2009


 
Die Landwirte, Grundstückseigentümer und die Bürgerinitiative Pro Gebelzig bringen öffentlich Petitionen gegen den geplanten Steinbruch in den Sächsischen Landtag ein.

 
 

23.03.2009


 

Herr Westermann hat vereinbarungsgemäß die Fragen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gemeinde zugesandt bekommen. Die Antworten waren dürftig, Fragen und Antworten sind auf der Onlinefestplatte.
 
 

2010


 
2010 ist ein ruhiges Jahr, Schriftwechsel, Telefonate, Geplänkel, frei nach dem Buch "Im Westen nichts Neues". Einige denken schon, die haben aufgegeben. Viele wissen, dass der Schein trügt.
 
 

28.02.2011


 
Die Ergänzungen infolge der erheblichen Mängel des Obligatorischen Rahmenbetriebsplanes vom 16.10.2007 sind nun fertig und gehen wenige Tage später beim SOBA ein, dieses leitet die Mappe an die Träger Öffentlicher Belange weiter.
 
 

09.05.2011


 
Die Auslegung der Eränzungen zum Obligatorischen Rahmenbetriebsplan beginnt. Nach der ersten Sichtung der Unterlagen Ernüchterung, die erhofften Antworten stehen dort nicht drin. Verschiedenste Behörden forderten z.B. den Nachweis von Füllmassen, der wird nicht erbracht. Die Fa. HWO und das Planungsbüro GEO Montan haben noch immer nicht gelernt, im Osten gibt es Menschen die lesen und vor allem denken können, hohle Phrasen kommen hier nicht an.
 
 

30.05.2011


 
Der NABU lehnt in seiner Stellungnahme die Ergänzungsunterlagen wie schon 2008 den Rahmenbetriebsplan kategorisch ab, unter anderem wegen offensichtlichen Rechtsverstößen.
 

 

16.06.2011


 
Die Stadtverwaltung Weißenberg, Landkreis Bautzen lehnt das Vorhaben Festgesteinstagebau Gebelzig ab, unter anderem da die 2008 gegebenen Hinweise nicht berücksichtigt werden.
 
Am selben Tag scheitern die Grundstückseigentümer mit ihrer Klage vor dem sächsischen Verwaltungsgericht in Dresden, am Ende wird gesagt ,, das Recht wurde zwar 1996 vereinheitlicht, gewähre den Klägern aber keine wehrfähige Rechtsposition". Die Eigentümer rufen jetzt das Oberverwaltungsgericht in Bautzen an.
 
 

20.06.2011


 
Die Gemeinderäte der Gemeinde Vierkirchen lehnen die vorliegenden Ergänzungsunterlagen und damit den Tagebau wie schon 1997 und 2008 einstimmig ab.
 
Zur selben Zeit führt die Gemeinde Hohendubrau ihre diesjährige Einwohnerversammlung in Gebelzig durch. Bei 128 Zuschauern hatte der Bürgermeister aufhöhren müssen zu zählen, die geladenen Gäste waren zu begrüßen. Vielen Dank an unsere Bürger für ihr hervorragendes Verhalten, sachlich und fair wurde erörtert. Aber es hilft wohl alles nichts, wir müssen weiterkämpfen.
 

27.06.2011


 
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Ablehnung der Ergänzungsunterlagen zum Obligatorischen Rahmenbetriebsplan der Fa. HWO, die Ablehnung 2008 wird bekräftigt.
 
Ebenfalls am heutigen Tage lehnt der Landkreis Görlitz die Ergänzungsunterlagen ab, unter anderem weil 2008 gegebene Hinweise übergangen werden. Auch wird, wie bei vielen anderen, die Notwendigkeit und die Rechtmäßigkeit dieses Vorhabens bezweifelt.
 

18.03.2012


 
Mit Datum des Tages wird die

Beteiligung

der Bürgerinitiative an der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes erstellt und versendet.
 

29.06.2012


 
Der NABU Sachsen meldet dem SOBA zwei erfolgreiche Kranichbrutpaare auf dem geplanten Tagebaugelände.

Der Kranich ist Geschützt nach der EG-Verordnung 709/2010] Anhang: A


der Vogelschutzrichtlinie 2009/147 [VSR] Anhang: Art.1 und streng bzw. besonders geschützt nach BNatSchG.


 

17.07.2012


 

Das SOBA teilt erstmalig ohne Nachfrage den aktuellen Sachstand zum Vorhaben der Fa. HWO mit, der avisierte  Erörterungstermin  September/Oktober 2012 wird verschoben. Begründung: die Antragstellerin (Fa. HWO) hat immer noch nicht die nachgeforderten Unterlagen dem SOBA übergeben. Es fehlt noch immer an der Staubemmissionsprognose. Die vorliegende ist unzulässig weil gesetzliche Grenzwerte bereits in den theoretischen Berechnungen überschritten werden.

versammlung
plakat

So ein Rahmenbetriebsplan ist natürlich ein umfangreiches Dokument, viele trockene Zahlen, die kann manchmal der Ersteller 10 Tage später nicht mal mehr erklären, aber auch klare Worte. Hier mal aus dem Obligatorischen Rahmenbetriebsplan der Fa. HWO von 2007 verbleibende, unvermeidbare Beeinträchtigungen und Gefährdungen die nicht auszuschließen oder zu vermeiden sind, als des geplanten Tagebaubetriebes:
 
1. Von der Betriebsstätte gehen Emissionen (Staub, Lärm, Erschütterungen) aus, die derzeit nicht vorhanden sind
2. Erschütterungen, Lärm und Staub bei Sprengungen sind nicht zu vermeiden.
3. Entstehung eines Grundwasserabsenkungstrichters um den Bruch.
4. Geomorphologische Veränderungen durch den Abtrag der Kuppen sowie die Aufschüttung von Halden und Schutzwällen.
5. Gefahr der Verschmutzung der öffentlichen Straßen.
6. Erhöhung des LKW - Aufkommens auf der S 55.
7. Absturzgefahr an Böschungen bei unbefugten Betreten des Steinbruches.
8. wilde Müllverkippung
 
Der Wertverlust von Eigentum spielt keine Rolle, aber man hat Angst vor wilder Müllverkippung!

Reden ist Silber und Schweigen ist Gold, Wer Gold hat kann schweigen, doch wer hat gewollt, daß Du nach der Weise entmündigter Greise nur heimlich und leise das Unrecht verfluchst? Denn schweigst Du nur immer wird alles noch schlimmer, siehst nie einen Schimmer vom Recht, das Du suchst. Denn für den der nichts tut, der nur schweigt so wie Du, kann die Welt wie sie ist auch so bleiben:
 
Wer schweigt, stimmt zu.  

(Herman van Veen)

Um gehört zu werden muß man schon manches mal zu ungewöhnlichen Mitteln greifen. Wir wollen hiermit unseren Protest gegen den geplanten Steinbruch vor der Tür der ganzen Welt zeigen. Die Fa. HWO hat untersagt Kopien von den Antragsunterlagen zu erstellen, das Bergamt hat dies zwar später erlaubt, aber die Kopien sind nur für denjenigen persönlich, der diese auch erstellen lassen hat. Man hat wohl Angst, zu viele könnten den Schwachsinn bemerken der in den Unterlagen produziert wird.
Um einer breiten Bevölkerung Einsicht in die vorgelegten Unterlagen zu ermöglichen wurde der Textteil der Ergänzungsunterlagen abgeschrieben und unter Download der Scan davon zur Verfügung gestellt. Auch haben wir bereits einige Karten abfotografiert, diese gibt es dann ebenfalls unter Download. Somit kann jeder selbst, und überall auf der Welt lesen welche geringe Wertschätzung Mensch und Umwelt erfahren, so ist das eben wenn Profitsucht alle Schranken bricht.

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Im Jahre 2008 wird als Grund zum Aufschluß des Tagebaues in Gebelzig durch Herrn Assenheimer von der Fa. HWO angegeben, der Tagebau Gebelzig wird unbedingt für den Bau der Autobahn A 4 in Polen benötigt, Pließkowitz arbeitet an seinen Kapazitätzgrenzen. Hier sehen wir die A 4 ca. 20 km innerhalb Polens, fertiggestellt ist diese bereits 400 km ins

Landesinnere Polens, ohne Grauwacke aus Gebelzig. Übrigens eine neue Begründung zum Aufschluss des Tagebaues gibt es bis heute nicht. Hier wurden den Bürgern wissentlich Lügen aufgetischt, die Grauwacke aus Gebelzig ist wegen des nicht bestandenen Alkalireaktivitätstestes für den Straßenbau ungeeignet.

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Dies ist in etwa der Ausblick nach Osten der sich der dem Tagebaugelände am nächsten gelegenen Wohnbebauung nach dem Willen der Tagebaubetreiber bald den Bewohnern bieten wird. Die Verschandelung der Umwelt wird aber nicht nur unmittelbar am Tagebau

sichtbar werden, auch der ca. 3 km entfernte Monumentberg wird darunter leiden müssen. Vom Aussichtsturm aus wird man diesen Schandfleck später in all seiner "Pracht" betrachten können. Das dies für eine Region die vom Tourismus leben muss zuträglich sein soll darf bezweifelt werden.

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Bei der 2011 erfolgten Auslegung der Ergänzungsunterlagen zum Obligatorischen Rahmenbetriebsplan der Fa. HWO zum Festgesteinstagebau Gebelzig hat sich die Bürgerinitiative selbstverständlich auch beteiligt, den Inhalt der Beteiligung vom 07.06.2011 möchten wir hier nicht nochmals vortragen, diese kann jeder selbst
hier
nachlesen. Wir denken eine ordentliche Stellungnahme abgegeben zu haben, wissen aber auch, dass diese wenig bringen wird. Mittlerweilen hat fasst jeder begriffen, dass Interessen einer einzelnen Firma über alles andere gestellt werden, da spielt es keine Rolle, dass die
mühsame Aufbauarbeit der letzten Jahre Früchte trägt, dass durchsetzen überholter Vorhaben muß mit aller Macht gewährleistet werden. Wie anders ist es sonst zu verstehen, dass die Fa. HWO einerseits in unserer Region über ihre Beteiligungen Zugriff auf 16 Tagebaubetriebe hat, von denen einige infolge mangelnder Absatzmöglichkeiten den Betrieb eingestellt haben, auf der anderen Seite aber unbedingt der Tagebau Gebelzig neu aufgeschlossen werden muß. Jeder erkennt hier eine unzulässige Vorratshaltung, nur nicht die Firma und einige andere Verfahrensbeteiligte.
staubminderung
In den vorliegenden Unterlagen des Vorhabensträgers wird von vielen Maßnahmen geschrieben die getroffen werden
können
um die Belastung der umliegenden Wohnbebauungen so niedrig als möglich halten zu können, dass verspricht man auch andern Ortes, aber man sieht auf diesem Bild aufgewirbelten Staub den es nach Aussagen der Firma gar nicht geben kann, man beregnet ja bei Bedarf die Fahrwege und reinigt diese auch regelmäßig. Benässt werden die Fahrwege nur wenn das Wasser aus den Wolken kommt und an die letzte Reinigung der Fahrwege kann sich keiner der Anwohner mehr erinnern.
staubniederschlagbelastung_klein
Hier mal eine Übersicht über den geplanten Tagebau und seine erhebliche Annäherung an die umliegende Wohnbebauung. Das nach unserer Meinung sehr knapp bemessene Untersuchungsgebiet ist dabei gelb gezeichnet, die Wohnbebauung von Gebelzig und die Quelle aus welcher die Ortslage Feldkaiser der Stadt Weißenberg mit Trinkwasser versorgt werden liegen wenige Meter ausserhalb des Untersuchungsgebietes, hier kann getrost Absicht unterstellt werden. Eine höher aufgelöste Karte gibt es
hier
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